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Deswegen ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht

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Die Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist ein wichtiges Thema und ist sogar verpflichtend. Was für viele Arbeitnehmer wie auch für Arbeitnehmer lästig und unbequem erscheint, hat jedoch einen guten Grund und ist sehr wichtig. Warum das so ist und wieso die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist, darum geht es in diesem Artikel.

Was ist die Arbeitszeit und wie wird sie erfasst?

Die Arbeitszeit ist die vertraglich festgelegte Zeit, die der Arbeitnehmer am Tag, in der Woche und im Monat arbeiten muss. Also die Zeit, die er benötigt, um seine Arbeit zu erledigen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit regeln dabei, wie viele Stunden der Arbeitnehmer arbeiten darf, welche Ausnahmen es gibt und wie Abweichungen von den Regelarbeitszeiten zu vergüten sind. Außerdem sind zahlreiche andere Aspekte geregelt. Zusätzlich zur Regelarbeitszeit, also die Zeit, die der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seiner Tätigkeit nachzugehen, gibt es noch zusätzliche Arbeitszeit.

Diese beinhaltet zum Beispiel Überstunden, also Arbeitszeit, die über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen. Ferner gelten unter Umständen auch bestimmte Veranstaltungen im Unternehmen, Fortbildungen oder Reisen als Arbeitszeit, wenn diese für das Unternehmen oder auf Anweisung der Firma durchgeführt werden. Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt dabei durch das Unternehmen. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten. Etwa Smartphone Apps, Stempeluhren oder sonstige Systeme. Diese erfassen die Zeiten, wann der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt und wann er wieder nach Hause geht. Außerdem werden die Pausenzeiten erfasst. So lässt sich am Ende eines Tages, der Woche, oder sogar am Monats- oder Jahresende genau feststellen, wer wie lange gearbeitet hat, Pause hatte und wann die Angestellten zur Arbeit erschienen sind oder Feierabend gemacht haben.

Besondere Regelungen für die Arbeitszeit

Während die meisten Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber feste Arbeitszeiten vereinbaren, gibt es auch alternative Modelle. Etwa freiberufliche Mitarbeiter, die selbst entscheiden, wann und wo sie arbeiten. Ein alternatives Modell ist die Vertrauensarbeitszeit. Hier werden zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter keine festen Arbeitszeiten vereinbart. Stattdessen bekommt der Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten Tätigkeiten und Aufgaben zugewiesen, die er zu erledigen hat.

Wann er seiner Arbeit nachgeht und die zugewiesenen Aufgaben erfüllt, das ist dem Angestellten selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass die zugeteilten Tätigkeiten am Ende der Frist auch zufriedenstellend erledigt sind. Gerade bei der Vertrauensarbeitszeit ist die Erfassung der Stunden besonders wichtig. Nur so gibt es eine Kontrolle und einen Nachweis darüber, wann und wie lange der Mitarbeiter gearbeitet hat. Da auf Basis dieser Daten normalerweise auch die Abrechnung erfolgt, ist eine gewissenhafte Zeiterfassung von großer Bedeutung und liegt auch im Interesse des Angestellten.

Warum ist die Erfassung der Arbeitszeit verpflichtend?

Die Erfassung der Arbeitszeit dient zum Schutz von Unternehmen, aber auch von Arbeitgebern. Sie soll sicherstellen, dass die vorgeschriebene Arbeitszeit nicht überschritten wird und dass Überstunden korrekt erfasst und abgerechnet werden können. Sie dient ferner als Nachweis dafür, wie viele Stunden der Mitarbeiter seiner Tätigkeit nachgegangen ist. Für das Unternehmen stellt die Arbeitszeiterfassung sicher, dass der Angestellte auch wirklich die vereinbarte Zeit anwesend ist und ermöglicht etwa die Kontrolle von Verspätungen oder Pausenzeiten. Beides sind für Unternehmen wichtige Punkte, mit denen es häufig Schwierigkeiten gibt.

Die Kontrolle der Arbeitszeiten ist verpflichtend und dient sowohl dem Schutz des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Es ist so zweifelsfrei möglich, zu überprüfen, wann und wie lange ein Mitarbeiter gearbeitet hat, wann, wie oft und wie lang die Pausen waren oder ob der Mitarbeiter pünktlich zur Arbeit erschienen ist. Ferner ist die Zeiterfassung für einige Vergütungsmodelle ausschlaggebend für die Bezahlung. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer auf Stundenbasis bezahlt wird, oder wenn im Unternehmen Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit zur Anwendung kommen.

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