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Prüfung von elektrischen Maschinen: welche Leistungen müssen erbracht werden?

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In den vergangenen Jahren ist die Zahl gemeldeten Stromunfälle in der gewerblichen Wirtschaft gestiegen. Das geht aus den Unfall-Berichten der Deutschen Gesetzlich Unfallversicherung, der DGUV, hervor. Der Dachverband der Gesetzlichen Unfallkassen in Deutschland veröffentlicht in jedem Jahr Statistiken über das Unfallgeschehen in deutschen Unternehmen. Trauriger Rekord: Die Zahl der Unfälle mit elektrischen Maschinen hat die Marke von 20.000 pro Jahr bereits deutlich überschritten. Auch aus diesem Grund müssen Unternehmer strenge Vorschriften beachten, wenn es um die Handhabung elektrischer Maschinen geht. Das schreiben sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung vor. Die Prüfung elektrischer Maschinen, auch bekannt als Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3, ist eines der Instrumente auf dem Weg zu mehr Sicherheit.

Verantwortlich für die Prüfung: Der Unternehmer

Verantwortlich für die regelmäßige Prüfung elektrischer Maschinen ist immer der Unternehmer. In regelmäßigen Abständen von drei Monatenbis zu vier Jahrenmuss er als Arbeitgeber eine Maschinenprüfung im Unternehmen durchführen lassen. Dafür beauftragt er in der Regel eine externe Firma. Wie eng die Abstände zwischen den Checks getaktet sind, hängt von vielen Faktoren ab. Einer davon ist die reale Gefahr, die von der jeweiligen Maschinen ausgeht. Eine Kaffeemaschine im Büro zum Beispiel ist weniger unfallträchtig als ein Bohrhammer, der auf einer Baustelle zum Einsatz kommt. Die Fristen selbst muss der Unternehmer natürlich im Auge behalten.

Diese Leistungen werden erbracht

Ganz gleich, welche elektrische Maschine in einer Firma gecheckt wird: Die Prüfung elektrischer Maschinen folgt immer einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Schema.

Drei Schritte, die bei jedem Check ausgeführt werden:

  • die Sichtprüfung (Besichtigen)
  • die Messprüfung (Messen)
  • die Funktionsprüfung (Erproben)

Beim Besichtigen, der Sichtprüfung, verschafft sich der Prüfer einen ersten Überblick über die Maschine. Er schätzt dabei bereits ihren Zustand ein und erkennt bestimmte Mängel. Meistens sind das kaputte Kabel, abgerissene Isolierungen oder defekte Abdeckungen.

Beim Messen, der Messprüfung, nimmt der externe Prüfer bestimmte Parameter der Maschine in den Blick. Er prüft zum Beispiel, bei welcher Belastung sich die Maschine abstellt oder wann die Sicherung herausfliegt. Ganz wichtig ist auch die Frage, wie schnell sich die Maschine von der Stromversorgung trennen lässt, wenn eine Havarie droht.

Zum Abschluss erfolgt die Erprobung, die Funktionsprüfung der Maschine. Interessant ist zum Beispiel, ob diese überhaupt noch alle Funktionen ausführen kann, für die sie gedacht war. Bei manchen Maschinen wurden im Laufe der Zeit Veränderungen vorgenommen. In diesem Fall werden alle Leistungen gecheckt, die überhaupt noch verfügbar sind.

Wichtiger Abschluss: Das Protokoll

Was eine Prüfung elektrischer Maschinen ergeben hat, das wird in ein Prüfprotokoll eingetragen. Genau geschildert wird jede einzelne Leistung im Rahmen der Checks .Ohne diese Dokumentation gilt die Prüfung elektrischer Maschinen nicht als ordnungsgemäß ausgeführt.

Diese fünf Angaben muss eine Dokumentation enthalten:

  • Art der elektrischen Maschine
  • Anlass für die Checks
  • sämtliche ausgeführten Leistungen und Prüfschritte
  • Prüfberichte und Messprotokolle
  • Berichte über aufgetretene Mängel

Mit dieser Dokumentation beweist der Unternehmer automatisch, dass er einen Elektro-Check ausführen ließ. Gleichzeitig ist aus den Protokollen genau zu erkennen, welche Mängel zutage getreten sind und wie sie später beseitigt wurden.

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